Fachprogramm und Profile der Redner


 

 


Geleitwort

Petra Pospíšilová

Steuerberaterin, Präsidentin der Steuerberaterkammer der Tschechischen Republik

 

 

Georg Stöger

Honorarkonsul der Republik Österreich in Brünn, Steuerberater

In Österreich registrierter Steuerberater, spezialisiert auf Lösungen internationaler Steuerfälle. Mag. Stöger ist Gründer der Steuerberatungsgesellschaft AUDITOR in der Tschechischen Republik und in der Slowakei und der Steuerberatungsgesellschaft Stöger & Partner in Österreich. Seit 25 Jahren ist er Geschäftsführer dieser Gesellschaften. Er spricht Deutsch und Englisch. Zum Honorarkonsul der Republik Österreich wurde er im Jahr 2014 bestellt.


Panel 1 - Implementierung von 15 BEPS-Aktionsmaßnahmen und der Druck der Finanzverwaltung auf die Steuerzahler

Die OECD erarbeitete 15 BEPS-Aktionsmaßnahmen für konkrete Empfehlungen, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt in die nationalen Legislativen implementiert werden. Einer der realen Schritte im Januar 2016 ist die Unterzeichnung eines mehrseitigen Abkommens über den automatischen Informationsaustausch multinationaler Gesellschaften im Bereich der Steuerabführungen von 31 OECD-Mitgliedsstaaten, einschließlich der Tschechischen Republik und Deutschlands. Die Fähigkeit der Finanzverwaltungen, Daten von den Steuerzahlern zu bekommen, sie anschließend zu analysieren und sich gezielt auf die Steuerkontrolle zu konzentrieren, ist stark im Zunehmen begriffen. Es ist die Frage, ob der Effekt bei der Steuererhebung der zusätzlichen Belastung der Steuerzahler beim Datenreporting entspricht und ob der Steuerzahler auch irgendwelche Vorteile gewinnt. Es ist wichtig, zu wissen, welche der nächsten 15 Maßnahmen die Finanzsteuerverwaltung zu implementieren gedenkt und auf welche Weise sie die Herangehensweisen bei der Versteuerung der verbundenen Unternehmen beeinflussen.

  • 15 BEPS-Aktionsmaßnahmen wurden seitens der OECD erarbeitet und nun ist der Zeitpunkt für eine Implementierung gekommen.
  • Welche dieser Schritte haben die Tschechische Republik/Bundesrepublik Deutschland schon implementiert und bei welchen bereiten sie eine Implementierung vor.
  • Auf welche Weise die gewonnenen und analysierten Daten von den Finanzverwaltungen genutzt werden können.
  • Welche weiteren Pflichten erwartet werden dürfen.
  • Bekommt der Steuerzahler nur Pflichten oder auch irgendwelche Vorteile.
  • Auf welche Weise die Daten geschützt werden ​.

MODERATOR

Petra Pospíšilová

Steuerberaterin, Präsidentin der Steuerberaterkammer der Tschechischen Republik

Zunächst arbeitete sie 10 Jahre als Steuerberaterin in der Anwaltskanzlei Kocián-Šolc-Balaštík für einen breiten Klientenkreis (Produktionsgesellschaften, Dienstleistungsgesellschaften, internationale Gruppen, Non-Profit-Organisationen) insbesondere im Bereich Körperschaftssteuer und Mehrwertsteuer. Später spezialisierte sie sich vor allem auf den Bereich indirekte Steuern.
Von 2005 bis 2007 bekleidete sie das Amt der Direktorin des Ressorts Legislative indirekter Steuern am Finanzministerium der Tschechischen Republik, wo sie nicht nur für die Mehrwertsteuer, sondern auch für die Agenda der Verbrauchssteuer und die Einführung der legislativen Regelung der Energiesteuer Sorge trug. Seit 2007 arbeitet sie in der ČSOB in der Position der Leiterin der Steuerabteilung, wo sie für die Steueragenda der gesamten ČSOBGruppe in der Tschechischen Republik zuständig ist.
​Darüber hinaus ist sie IFA-Mitglied, Vorsitzende der Steuerkommission der Tschechischen Bankenassoziation, Vorsitzende der Arbeitsgruppe für MwSt. bei der Europäischen Bankenföderation und Mitglied des Fiskalausschusses der Europäischen Bankenföderation. Sie arbeitet als Mitglied der Technischen Beratergruppe für MwSt. bei der OECD. In der Confédération Fiscale Européenne sitzt sie dem Ausschuss für indirekte Steuern vor, und für die CFE arbeitet sie in der VAT Expert Group und in der Arbeitsgruppe für MwSt. bei der Europäischen Kommission.

VORTRAGENDE

Martin Jareš

Leiter der Abteilung Körperschaftssteuer, Finanzministerium der Tschechischen Republik

Martin Jareš arbeitete in den Jahren 1998 bis 2012 für das Finanzministerium, zuletzt als Direktor der Abteilung Strategie der Steuerpolitik und -verwaltung. Er beschäftigte sich insbesondere mit Wirtschaftsanalysen der Steuerpolitik, aber ebenso auch mit Projekten im Bereich der Reformen der Steuer- und Zollverwaltung. Von 2012 bis 2015 arbeitete er als Steuerökonom der OECD in Paris, wo er sich insbesondere mit der internationalen Steuerplanung im Bereich der Korporationssteuer, aber auch mit anderen Fragen der Korporations- und internationalen Besteuerung befasste. Seit seiner Rückkehr ins Finanzministerium im September 2015 leitet er die Abteilung Körperschaftssteuer.

Christian Schmidt

Vorstandsmitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg, Steuerberater, PricewaterhouseCoopers  AG, Deutschland

Er ist Leiter des Kompetenzzentrums „Internationales Steuerrecht Mittelstand“ bei PwC. Er hat langjährige Erfahrung bei der Beratung international tätiger Unternehmen (Senkung der Steuerquote, steueroptimale grenzüberschreitende Finanzierungen, Unternehmens-nachfolgen im internationalen Kontext sowie Steuerdurchsetzungsberatung). Er ist Spezialist für Personengesellschaften im Internationalen Steuerrecht.


Panel 2 - Transferpreise und eine neue Sicht auf die Dokumentation 

Transferpreise bilden eines der Grundthemen, die bei der OECD im Vordergrund stehen. In der Praxis der Unternehmen ist nicht ganz einfach, diese Preise richtig zu bestimmen. Noch schwerer aber ist es, diese Preise vor der Finanzverwaltung zu verteidigen. Heute können wir Veränderungen in den Herangehensweisen an den Inhalt der Dokumentation zu den Transferpreisen vor allem infolge der Implementierung der BEPS-Aktionsmaßnahmen 8-10 und 13 beobachten. 2015 führte die Finanzverwaltung der Tschechischen Republik 800 Kontrollen durch, die auf die Transferpreise zwischen verbundenen Personen ausgerichtet waren, was eine nachträgliche Bemessung der Einkommenssteuer in Höhe von 450 Mio. Kronen brachte. Im ersten Monat des Jahres 2016 wurden darüber hinaus weitere 500 Mio. Kronen nachträglich bemessen. Gleichzeitig kommt es in diesem Bereich zu einer Zunahme der Rechtsstreite zwischen Steuerzahlern und den Steuerverwaltern. Wir werden darüber diskutieren, ob die Finanzverwaltungen in den verschiedenen Ländern identisch vorgehen, was ihre typische Suchstrategie während einer Steuerkontrolle ist und warum es nicht gelingt, die Global Player zu besteuern. Wohin bewegen sich die Tschechische Republik und Deutschland im Bereich der Transferpreise und ob die Steuerzahler und Steuerberater mehr nachträglich bemessene Steuern infolge strenger Steuerkontrollen befürchten müssen.

Inhalt des Themas ist im Einzelnen auch:

  • Die Erfahrungen der Steuerzahler und der Finanzverwaltung der Tschechischen Republik mit der neuen Pflicht, der Körperschaftssteuererklärung eine neue Anlage beizufügen, die die Beziehungen mit den Unternehmen in der Gruppe beschreibt – auf welche Weise die Finanzverwaltung in Deutschland vergleichbare Daten gewinnt und analysiert.
  • Wie eine Dokumentation für Transferpreise verteidigt wird und was der Steuerverwalter beanstanden kann.
  • Welche Strategien der Steuerzahler sind zulässig?
  • Praktische Erfahrungen mit der Verteidigung der festgesetzten Transferpreise durch die Steuersubjekte und die Nachbemessung seitens der Finanzverwaltung – Kontrollen und anschließende Rechtsstreite.
  • Welche Methoden sind anzuwenden für Produktion, Handel, Management Fee und vor allem Lizenzgebühren (Miete, Software, Industriemuster und Marke).
  • Vorbereitung des Klienten auf Steuerkontrollen und Verteidigung der Transferpreise.

Zusammenhänge – Implementierung der BEPS-Maßnahmen und der EU-Direktive

  • Aktionen 8-10: Anpassung der Transferpreise an die Wirtschaftsaktivität.
  • Aktion 13: Dokumentation zu den Transferpreisen und Bericht der einzelnen Länder (country-by-country reporting).

MODERATOR

Robert Jurka

Steuerberater, Partner in der Gesellschaft MOORE STEPHENS s.r.o., Tschechische Republik

Robert wurde ein Mitglied von Moore Stephens im Jahre 2011 und derzeit ist als Partner der Steuerabteilung tätig. Er hat über 17 Jahre Erfahrung in der Steuer- und Finanzberatung. Er hat auch große Erfahrung in der Besteuerung von juristischen Personen, in der internationalen Besteuerung, im Bereich der Steuerstruktur und der Optimierung von Projekten, sowie in Transferpreisen. Er hält regelmäßig Vorträge an der Fakultät für Finanz- und Rechnungswesen an der Wirtschaftsuniversität in Prag. Er ist ein zertifizierter Steuerberater (KDP ČR – Steuerberaterkammer Tschechische Republik). Sprachkenntnisse: Tschechisch, Englisch, Deutsch.

VORTRAGENDE

Jiří Jakoubek

Transfer Pricing Manager  in der Gesellschaft BDO, Tschechische Republik

Jiří Jakoubek ist Manager in der Abteilung Transferpreise in der Gesellschaft BDO Tax s.r.o., die Bestandteil des internationalen Netzwerks BDO ist. Jiří absolvierte die Wirtschaftshochschule in Prag mit Ausrichtung auf Finanzen und Unternehmensbewertung. Gegenwärtig setzt er sein postgraduales Studium am Institut für Finanzen und Unternehmensberatung fort, wo er auch Vorlesungen hält. In seiner akademischen Tätigkeit widmet er sich Fragen der Transferpreise von Unternehmensgruppen, insbesondere dem Bereich Finanzierungsformen der Holdingstrukturen. Zu diesem Thema publiziert er auch in tschechischen und ausländischen Fachzeitschriften. Er ist Bewerter im Fachbereich Unternehmensbewertung. In der Gesellschaft BDO Tax s.r.o. konzentriert er sich auf die Regulierung von Transferpreise für mittlere und große tschechische und ausländische Gesellschaften und multinationale Korporationen aus den verschiedensten Industriezweigen. Seine berufliche Laufbahn vertiefte er durch die Teilnahme an Unterrichtsprogrammen von Schulungsagenturen. Jiří Jakoubek spricht tschechisch und englisch.

Lenka Lopatová

Transfer Pricing Manager in der Gesellschaft MOORE STEPHENS s.r.o., Tschechische Republik

Lenka ist ein Mitglied von Moore Stephens, früher war sie in der Finanzverwaltung tätig und als Methodikerin hat sich einige Jahre lang der Problematik der Transferpreise und der internationalen Besteuerung gewidmet. Außer ihrer Arbeit als Methodikerin war sie in dem Finanzamt der Pilsner Region für direkte Zusammenarbeit mit der bayerischen und sächsischen Steuerverwaltung zuständig. Sie hat Erfahrung im Bereich der Außenprüfungen, die auf grenzüberschreitenden Handel orientiert sind. Sprachkenntnisse: Tschechisch und Deutsch.

Christoph Richter

Transfer Pricing Manager in der Gesellschaft PricewaterhouseCoopers AG, Deutschland

Christoph Richter ist seit Februar 2014 Manager im Bereich Transfer Pricing der Steuerabteilung. Er verfügt über mehr als sieben Jahre Erfahrung in der Beratung von deutschen und internationalen Unternehmen im Bereich der steuerlichen Verrechnungspreise. Schwerpunkte waren dabei Dokumentations- und Planungsprojekte für mittlere und große Unternehmen sowie das internationale Projektmanagement. Als Mitarbeiter der Steuerabteilung eines TecDAX-Unternehmens hat er Transfer Pricing-Systeme gegenüber der Betriebsprüfung verteidigt und neue Dokumentationsmodelle entwickelt.
Tätigkeitsschwerpunkte: Dokumentationsprojekte, Planung von Verrechnungspreismodellen, Betriebsprüfungen, Handhabung von Funktionsverlagerungen.


Panel 3 - Erfahrungen in der Implementierung von BEPS-Regeln in der realen Welt internationaler Holdings 

Die Forderung nach der Gewinnung hinreichend detaillierter Informationen über die Steuer- und Geschäftsschemata multinationaler Firmen sowie nach Offenheit und Transparenz der Steuerzahler wird seitens der Finanzverwaltung in den letzten zwei Jahren sehr intensiv geltend gemacht. Die Menge der Informationen, die durch den automatischen Informationsaustausch zwischen den Staaten zusammengetragen oder im Zusammenhang mit der Abgabe der Steuererklärung gewährt werden, nimmt deutlich zu. Eine der Möglichkeiten, wie man vom Steuerzahler Informationen aktiv erhalten kann, ist das horizontale Monitoring. In den Beiträgen erfahren wir, wie die Änderungen in diesem Bereich von den Steuerspezialisten in den multinationalen Firmen wahrgenommen werden und welche Erfahrungen sie mit der Bereitstellung von Daten und Kommunikation mit der Finanzverwaltung in den Ländern Mitteleuropas gemacht haben. Ob der Finanzverwalter die Ehrlichkeit bezüglich der Steuerabführung zu schätzen weiß und schätzen will und ob er in der Lage ist, die Daten vor Missbrauch zu schützen. Wohin sich die Grenze zwischen legaler Minimierung der Besteuerungsgrundlage und aggressiver Steuerplanung verschiebt. 

Horizontales Monitoring

Allgemeine Informationen zum horizontalen Monitoring

  • Horizontales Monitoring im internationalen Kontext  
  • Horizontales Monitoring in Österreich – der Status quo und die Erfahrungen mit dem Pilotprojekt, die Strategie der Finanzverwaltung / ggf. des Finanzministeriums  
  • Horizontales Monitoring in der Tschechischen Republik – der Status quo
  • Horizontales Monitoring in Deutschland – der Status quo

Pilotprojekt des horizontalen Monitorings in Österreich  

  • Strategien der Finanzverwaltung gegebenenfalls des Finanzministeriums Österreichs  
  • Einführung des Pilotprojekts  
  • Ablauf des Pilotprojekts  
  • Auswertung, Instrumente, die zur Auswertung verwendet werden, und Erfahrungen  
  • Horizontales Monitoring – der rechtliche Rahmen  

Ethik und Wirtschaftsphilosophie  

  • Ehrlichkeit beim Zahlen der Steuern  
  • Ethik in der Finanzverwaltung und Datensicherheit
  • Neue Wahrnehmung der wirtschaftlichen Quintessenz der Steuerplanung – Missbrauch des Rechts
  • Kontrolle und Geldstrafen vs. Vertrauen und Empathie
  • Was in der Legislative alles angepasst werden muss und kann und was alles Sache des Vertrauens bleibt

Steuerberatung und Steuerverwaltung

  • Es steht nicht das Ende der Steuerberatung bevor, in der digitalen Wirtschaft ändert sich nur ihr Inhalt
  • Aggressive Steuerplanung / aggressive Steuerverwaltung

Zusammenhänge und Implementierung der BEPS-Maßnahmen und der EU-Direktive:

  • Aktion 2: Neutralisierung der Effekte hybrider Schemata
  • Aktion 12: Pflichtmäßige Mitteilung von steuerlichen Optimierungsschemata

Anmerkungen:

  • Die Finanzverwaltung in Österreich ist die treibende Kraft, die es im Bereich des horizontalen Monitorings gibt.

MODERATOR

Martin Tuček

Steuerberater, Tschechische Republik, Vizepräsident der Steuerberaterkammer der Tschechischen Republik 

Martin Tuček wurde Mitglied der Steuerberaterkammer der Tschechischen Republik während ihrer Gründung im Jahre 1993, und Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer im Jahre 1995. Mit der Steuerberatung und dem Audit beschäftigt er sich fast ganze seine Berufskarriere. Er ist Partner in der Gesellschaft ADEUS, in der er auch als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer tätig ist. Er spezialisiert sich auf Beratung und Audit für Wirtschaftssubjekte im Bereich der Produktion, des Handels  und der Dienstleistungen. In den letzten Jahren konzentriert er sich auch auf Qualitätserhöhung des Audits-Teils der Kanzlei. Er nimmt aktiv an der Tätigkeit der Steuerberaterkammer der Tschechischen Republik teil, viele Jahre lang war er Prüfungskommissar und Mitglied des Präsidiums der Kammer, und zur Zeit ist er Vizepräsident der Kammer.

VORTRAGENDE

Gabriela Hrachovinová

Präsidiumsmitglied der Steuerberaterkammer der Tschechischen Republik, Managing Director at DEICHMANN Czech and Slovak Republic

Gabriela Hrachovinová ist Absolventin der Wirtschaftshochschule in Prag, Fakultät für Betriebswirtschaft, Fachzweig Industriewirtschaft (1992), postgraduales Studium des Internationalen Steuerrechts an der Wirtschaftsuniversität Wien (2009). 2003 erwarb sie das Steuerberaterzertifikat, 2006 wurde sie zur gerichtlich vereidigten Sachverständigen bestellt. 2012 erhielt sie eine zertifizierte Coachausbildung, 2014 eine zertifizierte Trainerausbildung bei der Firma Heitsch& Partner GmbH. Sie verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in höchsten Managerpositionen im Segment Handel, Immobilien, Finanzinvestitionen, Maschinenbau im Retail.Zudem verfügt sie über Erfahrungen im Bereich gerichtliches Gutachterwesen, in dem sie von 2006 bis 2009 intensiv mit den Gerichten und der Polizei der Tschechischen Republik insbesondere im Bereich Wirtschaftsstraftaten zusammenarbeitete.Seit 2008 arbeitet sie in der Gesellschaft DEICHMANN-OBUV s.r.o., wo sie auf der Position der Finanz- und Verwaltungsdirektorin für die Tschechische Republik und die Slowakei begann. 2010 wurde sie Prokuristin der Gesellschaften DEICHMANN-OBUV s.r.o. und DEICHMANN-OBUV SK s.r.o., seit 2012 ist sie Geschäftsführerin und Finanzdirektorin dieser beiden Gesellschaften. Sie ist Mitglied des internationalen Steuerkollegiums der Gesellschaft DEICHMANN SE, unter anderem beteiligt sie sich aktiv am Start-up neuer Schwestergesellschaften, an der Implementierung neuer Projekte und an der Optimierung der derzeitigen Prozesse in den Schwestergesellschaften. Im Oktober 2015 wurde sie von der Gesellschafterversammlung als Ersatzmitglied ins Präsidium der Steuerberaterkammer der Tschechischen Republik gewählt.

Manfred Elmecker

Bundesministerium für Finanzen, Österreich

Absolvent der Johannes Kepler Universität Linz (Diplomstudien der Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftspädagogik, Doktorratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften). Seit 1994 in der österreichischen Steuer- und Zollverwaltung beschäftigt (seit 2004 in der Managementabteilung des Bundesministeriums für Finanzen). Langjährige praktische Erfahrungen im Bereich Strategie, Controlling, Change Management, Organisationsentwicklung, New Public Management, Projekt- und Prozessmanagement, Qualitäts- und Wissensmanagement, Tax&Customs Compliance sowie in der Organisation, Leitung und Durchführung von Seminaren in der Erwachsenenbildung (für Mitarbeiter/innen und Führungskräfte). Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen in internationalen Gremien (EU, IOTA, FISCALIS, OECD). Vortragstätigkeit an Fachhochschulen/Universitäten. Mitarbeit in diversen internationalen Projekten (World Bank, EU).

Thomas Eisgruber

Bayerisches Staatsministerium der Finanzem für Landesentwicklung und Heimat, Deutschland

Thomas Eisgruber, geboren 1958 in München, ist seit 1987 in der Bayerischen Finanzverwaltung tätig. 2006 wurde er zum Referatsleiter im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat ernannt. Weitreichende Erfahrung in Lehre und Vortrag erlangte Dr. Thomas Eisgruber während seiner Tätigkeit als nebenamtlicher Dozent an der Bayerischen Beamtenfachhochschule in Herrsching und als Kursleiter in der Referendarausbildung, sowie durch seine laufenden Vortragstätigkeiten.
Er ist Referent des Studiengangs LL.M. Unternehmensteuerrecht an der Universität Köln, Herausgeber des NWB Kommentars zum Umwandlungssteuergesetz, Mitherausgeber der ISR, Autor im Kirchhof Kompaktkommentar und bei Hermann/Heuer/Raupach sowie Autor der Lehrbücher Einkommensteuer und Abgabenordnung und Verfasser diverser Aufsätze in Fachzeitschriften.


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